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   VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10   

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VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10 (https://dejure.org/2012,11906)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.04.2012 - 8 K 1143/10 (https://dejure.org/2012,11906)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. April 2012 - 8 K 1143/10 (https://dejure.org/2012,11906)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Auszug aus VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10
    Diese Entscheidung ist durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 31. Juli 2003 (Aktenzeichen: 2 A 316/02 - zit. nach juris) bestätigt worden.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10
    Der Beklagte hat sich nämlich auf das darauf bezogene Vorbringen im Prozess rügelos eingelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 503 m. w. N.) und damit den Weg für eine unmittelbare gerichtliche Geltendmachung des Befreiungsbegehrens eröffnet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 9 S 16.09

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; fehlende

    Auszug aus VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10
    Ferner ist auf die die überzeugende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder), welche nunmehr auch vom OVG Berlin-Brandenburg fortgeführt worden ist (Beschluss vom 20. Oktober 2009 - OVG 9 S 16.09 -, zitiert nach juris, Rz. 8) zu verweisen.
  • VG Potsdam, 30.01.2002 - 8 K 2477/01
    Auszug aus VG Potsdam, 23.04.2012 - 8 K 1143/10
    Dementsprechend werde bei einem Wohngrundstück das zumutbare Maß nicht überschritten, wenn die Kosten für die Anschließung des Grundstückes einschließlich Anschlussbeitrags einen Betrag von 50.000,- DM nicht erreichen (Aktenzeichen: 8 K 2477/01, zitiert nach juris, Rn. 74, 75 m. w. N. zur Rechtsprechung u. a. OVG Münster, Urteil vom 13. November 1990 - 22 A 433/90 -).
  • VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19
    Auch wenn es die Antragstellerin für ausgeschlossen hält, dass sich ihre persönlichen Lebensgewohnheiten noch ändern werden, so ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten selbst unabhängig von ihrer Ausgestaltung kein Grund für eine Befreiung vom Anschlusszwang sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, juris Rn. 11; Gerichtsbescheid der Kammer vom 23. April 2012 - 8 K 1143/10 -, juris Rn. 18).

    Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Frist von ca. einem Monat ausreicht, um entsprechende Maßnahmen und ihre Planung ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 -, juris Rn. 8; Gerichtsbescheid der Kammer vom 23. April 2012 - 8 K 1143/10 -, juris Rn. 2, 20; in diese Richtung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris Rn. 66).

  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 K 172/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Auch gemäß § 10 Abs. 3 lit. b SBS 2014 kann der Beklagte vom Anschlussnehmer auf dessen Kosten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer automatisch arbeitenden Schmutzwasserhebeanlage dort verlangen, wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden müssen (so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 ZB 17.1989 -, Rn. 12, juris; VG Cottbus, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 6 K 696/11 -, Rn. 17, 25, juris; VG Dresden, Urteil vom 25. Juli 2007 - 4 K 2874/04 -, Rn. 19, juris; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 23. April 2012 - 8 K 1143/10 -, Rn. 19, juris).
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